Kaltennordheim erhält Stadtrecht

Am 12. Oktober 1562 wurde der Ort Kaltennordheim durch ein Privileg des Grafen Wilhelm v. Henneberg und seines Sohnes Ernst v. Henneberg zur Stadt erhoben. Dadurch erhielt Kaltennordheim gleichzeitig das Recht auf ein eigenes Wappen, ein eigenes Gemäß und einen Stadtrat.

Mit der Verleihung der Stadtgerechtigkeit wurde dem Ort gleichzeitig auch das Marktrecht und das Recht auf einen kleinen Zoll verbrieft. Von nun an wurden in Kaltennordheim Wochenmärkte und Jahrmärkte durchgeführt. Für die Jahrmärkte wurden folgende Tage festgeschrieben:


Sonntag nach Invokavit, den dritten Pfingsttag, Sonntag nach Kilian, Sonntag nach Michaelis, Sonntag vor Thomae.
Da die Märkte jedoch große Unruhe an den Sonntagen mit sich brachten, so veranlasste die Henneberger Grafschaft bald die Verlegung der Märkte auf einen Wochentag. Lediglich der Markt zum dritten Pfingsttag blieb erhalten. Dieser wurde 1563 erstmals durchgeführt. Mit diesem Markt wurde der heute noch alljährlich zu Pfingsten stattfindende Pfingstmarkt begründet, der später im Volksmund „Heiratsmarkt" genannt wurde.
Die Entwicklung von Handwerk und Gewerbe wurde von den Hennebergern stark gefördert, denn die Lebensgrundlagen konnten von der Landwirtschaft alleine nicht mehr gedeckt werden. Ab dem 15. Jh. hatte die Bevölkerungszahl stark zugenommen. Durch die naturbedingt schlechten landwirtschaftlichen Bedingungen in der Rhön war eine Ertragssteigerung jedoch kaum möglich. Diese Situation führte auch in der ländlichen Bevölkerung zu immer mehr handwerklichen und gewerblichen Erwerbsquellen. Eine erhebliche Verbesserung der finanziellen Grundlage der Bevölkerung konnte auf dieser Basis erreicht werden.
Die durch Markt- und Zollrecht vermehrten Einnahmen der Städte und ihrer Bürger machten es möglich, die innerstädtischen Strukturen zu verbessern. Der Flecken Kaltennordheim, welcher ursprünglich nur vom Hennebergischem Hof (od. Schaffhauser Hof) * bis an das rechte Feldaufer reichte, begann sich nun auch westlich des Flusses auszudehnen. Damit war die natürliche Begrenzung durch den Verlauf der Felda nicht mehr gegeben. Die östliche Begrenzungslinie bildete die Ummauerung der Burg mit dem Hennebergischen Hof. Wenn auch die angesprochene Befestigung des Stadtfleckens nicht urkundlich belegt
werden kann, so weist doch die alte Baustruktur der Karte von 1834 auf eine solche hin. Auch die in verschiedenen historischen Quellen vorhandenen Hinweise auf vier Tore bestätigen das.
Was das „Gemäß” betrifft, so richtete man sich bis 1562 nach dem Tanner- oder dem Kaltenwestheimer Maß. Nun führte man den „Kaltennordheimer Scheffel" ein. Dieser ist ein Getreidemaß. Es beinhaltete eine Getreidemenge, welche 60 gebackene Brote ergab.


Der Kaltennordheimer Zoll richtete sich auf die Aus- und Einfuhr von damals üblichen Marktwaren. Er wurde an den alten Zollbrücken südlich und nördlich des Stadtfleckens eingenommen. So forderte man z.B. beim Verkauf von Leder über die Stadtgrenze hinaus für eine „große Haut" 3 Pfennige, für ein Stück einheimisches Garn 2 Pfennige Zoll.
Bezüglich des 1562 verliehenem Stadtwappens an Kaltennordheim heißt es in der Stadtrechtsurkunde vom 12. Oktober 1562: „Als haben wier Ihnen und Ihren Nachkommen ... dieß hernach beschriebene Kleiynodt, Wappen und Insigll ... mit getheilet, nehmbliches Einen Schillt von blauer Lasurfarbe, darinnen ein aufgerichtet und von Steinen gesetzt Thor, mit etlichen Zinnen, und zwischen desBelben Thors beiden aufgemauerten Pfosten ein Theil des uhralten Unser Fürstlich Grafschaft Henneberg angebohrenes Wappen, nehmblich eine Schwartze Henne in einem gelben Felde, auf einem grünen Hügel stehend, wohl und artig zu sehen..."
Mit Sicherheit ist um die Zeit 1562 auch das erste Rathaus in Kaltennordheim erbaut worden, denn in einem Brief aus der Zeit nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, wird unter den aufgezählten zerstörten und gebrandschatzten Häusern auch das Rathaus erwähnt.

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